Markengesetz-Kommentar.de

Patentanwalt Dr. Thomas Meitinger

Übersicht

§1 Geschützte Marken und sonstige Kennzeichen » §2 Anwendung anderer Vorschriften » §3 Als Marke schutzfähige Zeichen » §4 Entstehung des Markenschutzes » §5 geschäftliche Bezeichnungen » §6 Vorrang und Zeitrang » §7 Inhaberschaft » §8 absolute Schutzhindernisse » §9 relative Schutzhindernisse » §10 notorisch bekannte Marken » §11 Agentenmarken » §12 durch Benutzung erworbene Marken und geschäftliche Bezeichnungen mit älterem Zeitrang » §13 sonstige ältere Rechte » §14 Markenverletzung » §15 ausschließliches Recht des Inhabers einer geschäftlichen Bezeichnung, Unterlassungsanspruch, Schadensersatzanspruch » §16 Wiedergabe einer eingetragenen Marke in Nachschlagewerken » §17 Ansprüche gegen Agenten oder Vertreter » §18 Vernichtungsanspruch » §19 Auskunftsanspruch » §20 Verjährung » §21 Verwirkung von Ansprüchen » §22 Ausschluß von Ansprüchen bei Bestandskraft der Eintragung einer Marke mit jüngerem Zeitrang » §23 Benutzung von Namen und beschreibenden Angaben im Ersatzteilgeschäft » §24 Erschöpfung im Markenrecht » §25 Ausschluss von Ansprüchen bei Nichtbenutzung » §26 Benutzung der Marke » §27 Rechtsübergang » §28 Vermutung der Rechtsinhaberschaft » §29 dingliche Rechte, Zwangsvollstreckung, Insolvenzverfahren » §30 Lizenzen » §31 Angemeldete Marken » §32 Erfordernisse einer Anmeldung » §33 Anmeldetag » §34 Ausländische Priorität » §35 Ausstellungspriorität » §36 Prüfung der Anmeldungserfordernisse » §37 Prüfung auf absolute Schutzhindernisse » §38 beschleunigte Prüfung » §39 Zurücknahme, Einschränkung und Berichtigung der Anmeldung » §40 Teilanmeldung » §41 Eintragung der Marke » §42 Widerspruch » §43 Einrede mangelnder Benutzung » §44 Eintragungsbewilligungsklage » §45 Berichtigung des Registers und von Veröffentlichungen » §46 Teilung der Eintragung » §47 Schutzdauer und Verlängerung » §48 Verzicht » §49 Löschung wegen Verfalls » §50 Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse » §51 Nichtigkeit wegen des Bestehens älterer Rechte » §52 Wirkungen des Verfalls und der Nichtigkeit » §53 Löschung durch das Patentamt wegen Verfalls » §54 Löschungsverfahren vor dem Patentamt wegen absoluter Schutzhindernisse » §55 Löschungsverfahren vor den ordentlichen Gerichten » §56 Zuständigkeiten im Deutschen Patent- und Markenamt » §57 Ausschließung und Ablehnung » §58 Gutachten » §59 Amtsermittlungsgrundsatz » §60 Ermittlungen » §61 Beschlüsse, Rechtsmittelbelehrung » §62 Akteneinsicht » §63 Kosten der Verfahren » §64 Erinnerung » §66 Beschwerde » §67 Beschwerdesenate » §68 Beteiligung des Präsidenten des Patentamts » §69 mündliche Verhandlung vor dem Patentgericht » §70 Entscheidung über die Beschwerde » §71 Kosten des Beschwerdeverfahrens » §72 Ausschließung und Ablehnung » §73 Ermittlung des Sachverhalts, Vorbereitung der mündlichen Verhandlung » §74 Beweiserhebung » §75 Ladungen » §76 Gang der Verhandlung » §77 Niederschrift » §83 Rechtsbeschwerde » §91 Wiedereinsetzung » §91a Weiterbehandlung der Anmeldung » §96 Inlandsvertreter » §140 Kennzeichenstreitsachen »





Aktuelle Veröffentlichungen und Vorträge

Künstliche Intelligenz und Patentrecht

Dr. Meitinger beschreibt in der Februar-Ausgabe des Jahres 2020 die Konsequenzen des Auftretens der Künstlichen Intelligenz für das Patentrecht

Blockchain

In der Januar-Ausgabe des Jahres 2020 skizziert Dr. Meitinger das Konfliktpotential des Patentrechts mit der Blockchain-Technologie.

Vortrag Dezember 2019

Dr. Meitinger war auf dem "Karlsruher Dialog - Technik und Recht" des Karlsruher Instituts für Technologie KIT, Universität des Landes Baden-Württemberg und nationales Forschungszentrum der Helmholtz-Gemeinschaft, Vortragender mit dem Thema "Blockchain und Patentrecht: the next big thing".

Sammelband

Dr. Meitinger ist Mit-Autor des Buchs „Digitalisierung und Kommunikation“. In seinem Beitrag erläutert er die Wirtschaftskommunikation und die Digitalisierung vor dem Hintergrund des Patentrechts..

Mitteilungen Juli/August 2017

Dieser Artikel befasst sich mit der zeitlichen Verzögerung der Veröffentlichung einer beim Patentamt eingereichten Patentanmeldung um 18 Monate. Es werden die Vor- und Nachteile dieser Regelung beleuchtet. Ein schwerwiegender Nachteil besteht darin, dass insbesondere aktuelle technische Entwicklungen nicht gefunden werden können. Hierdurch besteht die Gefahr von ökonomisch nachteiligen Doppelentwicklungen.

Mitteilungen April 2017

In diesem Artikel wird beschrieben, dass "namenloses Know-How" einer Organisation eine Erfindung begründen kann. Der Urheber ist hierbei vordergründig das betreffende Unternehmen. Es wird vorgeschlagen, wie dieses Unternehmen bei der Zuordnung des Eigentums der Erfindung berücksichtigt werden kann, ohne dabei das Erfinderprinzip des Patentrechts zu verletzen.

Meine Expertise:

Patent/ Gebrauchsmuster

Voraussetzung für ein Patent oder ein Gebrauchsmuster ist eine technische Erfindung. Außerdem muss Ihre Erfindung neu und erfinderisch sein. Ein Gebrauchsmuster ist sinnvoll, wenn sie die Neuheitsschonfrist in Anspruch nehmen wollen.

Markenschutz

Mit einer Marke können Sie Ihre Produkte als die aus Ihrem Hause kennzeichnen. Eine Marke sollte drei Voraussetzungen erfüllen. Zunächst muss sie unterscheidungskräftig sein und darf kein Freihaltebedürfnis verletzen.

Designschutz

Die besondere optische Ausgestaltung Ihres Produkts kann durch ein Designschutz gesichert werden. Zum einen können Sie ein nationales Designrecht, insbesondere in Deutschland erwerben. Außerdem ist es möglich, ein europäisches Designrecht anzustreben. Das europäische Designrecht wird Gemeinschaftsgeschmacksmuster genannt.

Abmahnung und einstweilige Verfügung

Abmahnungen und einstweilige Verfügungen können sich ergeben, wenn eine Verletzung vorliegt und diese zunächst ohne ein ordentliches Klageverfahren beseitigt werden soll. Eine einstweilige Verfügung kann nach einer Abmahnung folgen.

Vergütung eines Arbeitnehmer-Erfinders

Eine angemessene Vergütung steht dem erfinderischen Arbeitnehmer zu, dessen Erfindung vom Arbeitgeber in Anspruch genommen wurde.

Einspruch

Sie können innerhalb einer 9-Monats-Frist nach Erteilung gegen ein fremdes Patent einen Einspruch beim jeweiligen Patentamt, deutsches oder europäisches Patentamt, einreichen.

Nichtigkeit

Sie können ein fremdes Patent jederzeit durch eine Klage auf Nichtigkeit bekämpfen. Voraussetzung ist mangelnde Neuheit oder fehlende erfinderische Tätigkeit.

Lizenzvertrag

Eine patentierte Erfindung durch eine einfache oder eine exklusive Lizenz auslizenziert werden. Ein Lizenzvertrag kann sich auf eine Region beschränken, beispielsweise Bayern.

Weitere Services:

Existenzgründer

Sie gründen Ihr eigenes Unternehmen. Hier finden Sie alle Infos, die Sie benötigen.

Vergütung des Arbeitnehmer-Erfinders

Sie möchten Ihre Vergütung als Arbeitnehmererfinder berechnen?

Patentanwalts-Hotline

Sie haben eine spezielle Frage? Nutzen Sie die PatentanwaltsHotline.

PatentAlarm

Sie wollen Ihre Fristen überwachen lassen: Dafür dient der Service PatentAlarm.

Patent247.de

Alle Informationen zu Patente & Co.

Marke247.de

Sie wollen eine Marke anmelden?

Abmahnung247

Sie wurden abgemahnt? Hier erhalten Sie erste Hilfe.

Widerspruch gegen Marke

Ihrer Marke wurde widersprochen. Hier erhalten Sie erste Hilfe.

Design24-7.de

Sie wollen ein Design anmelden?

Patent4.me

Sie möchten eine Erfindung zum Patent anmelden?

App24-7.de

Sie wollen eine Software zum Patent anmelden?

Lizenz247.de

Sie benötigen ein Patentlizenzvertrag?

Software24-7.de

Sie wollen ein Softwarepatent registrieren?

Erfinder-Verguetung

Sie möchten Ihre Arbeitnehmer-Erfinder-Vergütung realisieren?

MarkeEintragen

Sie wollen Ihre Marke registrieren lassen?

Patent-selbst-machen.de

Sie wollen Ihr Patent selbst schreiben?

Fuer-Erfinder.de

Sie benötigen Infos als Erfinder?

Startup24-7.de

Sie gründen Ihr eigenes Unternehmen?

SEO24-7.de

Sie benötigen Infos zum SEO Ihrer Website?

Schiedsstelle

Sie haben ein Verfahren vor der Schiedsstelle des deutschen Patentamts?